Patientenein-/austritte
Unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt bei uns im Spital so angenehm wie möglich zu bereiten. Gerne geben wir Ihnen untenstehend ein paar wichtige Informationen weiter.
Eintritt ins Spital Zweisimmen
Bei Ihnen ist eine Untersuchung oder eine Operation geplant und Sie werden in naher Zukunft ins Spital Zweisimmen eintreten. Alle notwendigen Informationen haben Sie bereits, bzw. werden Sie noch von den behandelnden Fachpersonen erhalten.
Operations- und Anästhesiesprechstunde (OPAS)
Im Vorfeld findet das Narkosegespräch statt, an welchem unsere Fachärzte und Fachärztinnen mit Ihnen das geeignete Verfahren besprechen. Dieses Gespräch sowie weitere letzte Vorbereitungen erfolgen in der OPAS. Den OPAS-Termin haben Sie bereits vereinbart oder werden ein schriftliches Aufgebot erhalten.
Zum Termin bringen Sie bitte eine aktuelle Medikamentenliste mit.
Wertsachen
Nehmen Sie nach Möglichkeit keine Wertsachen und nur wenig Bargeld mit. Allfällige Hilfsmittel wie Hörgeräte und Zahnprotesen müssen während der Hospitalisation in einem geeigneten Behälter aufbewahrt werden.
Für den Verlust von Wertsachen jeglicher Art übernimmt das Spital keine Haftung.
Was Sie für den Spitalaufenthalt dabeihaben sollten
- Medikamente in Originalverpackung und Medikamentendosierungskarte
- Versicherungskarte
- Medizinische Dokumente wie z. B. Allergiepass, Blutverdünnungskarte, Blutzuckerkontrollbüchlein, Blutgruppenausweis
- Allenfalls angeforderte Dokumente wie z. B. Arztberichte vorbehandelnder Ärzte, Röntgen-CD
- Allenfalls vorhandene Patientenverfügung
- Persönliche Utensilien wie z. B. bequeme Kleidung, geschlossene Schuhe, Pyjama, Toilettenartikel
- Eigene Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät, Gehhilfen, Zahnprothesen-Box, Kontaktlinsenbehälter usw.
- Mobiltelefon, Ladegerät, Lektüre, evtl. Kopfhörer
Eigene Medikamente
Wir bitten Sie, Ihre aktuellen Medikamente in Originalverpackung und die Medikamentendosierungskarte am Eintrittstag mitzunehmen. Während des Aufenthaltes erhalten Sie alle notwendigen Medikamente von uns. Nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn Sie sehr kurz im Spital sind, kann es sein, dass Ihre eigenen, mitgebrachten Medikamente zum Einsatz kommen.
Zu Ihrer Sicherheit ist es wichtig, dass Sie nicht selbstständig eigene Medikamente – egal ob verschreibungspflichtig oder nicht – ohne Rücksprache mit dem Fachpersonal einnehmen. Dies könnte zu unerwünschten Wirkungen oder Komplikationen führen.
Anfahrt und Parkplätze
Die Parkplätze auf dem Spitalareal sind beschränkt und zeitlich limitiert.
Aufenthalt im Spital Zweisimmen
Wir legen grossen Wert darauf, dass Ihr Aufenthalt bei uns möglichst angenehm ist.
Mahlzeiten
Während des Spitalaufenthaltes servieren wir Ihnen frische, regionale und ausgewogen zusammengestellte Mahlzeiten. Falls Sie keine spezielle Diät verordnet haben, können Sie Ihre Speisen anhand der Menükarte auswählen. Sollten Sie in Bezug auf Lebensmittel Allergien oder Unverträglichkeiten haben, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal.
Ihre Angehörigen haben die Möglichkeit, mit Ihnen zusammen zu essen. Bestellen Sie hierfür anlässlich der täglichen Menüwahl eine zusätzliche Mahlzeit.
Arztvisite
Ihr aktueller Gesundheitszustand, die geplanten Massnahmen, die Untersuchungsresultate sowie das weitere Prozedere werden während der täglichen Arztvisite gemeinsam mit Ihnen besprochen. Hier besteht auch die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen.
Besuch
Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannte sind willkommen und wir freuen uns, wenn sie zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Auf Ihren Wunsch oder wenn es aus betrieblicher oder medizinischer Hinsicht erforderlich ist, können die Besuchsmöglichkeiten eingeschränkt oder aufgehoben werden.
Die allgemeinen Besuchszeiten sind täglich von 10.00 bis 20.00 Uhr.
Restaurant
Öffnungszeiten Selbstbedienung - Restaurant
Montag bis Freitag 09.00 bis 15.30 Uhr
Samstag und Sonntag 10:00 bis 15.30 Uhr
Feiertage 10:00 bis 15:30 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen eine Getränke- und Snack-Vitrine sowie eine Kaffeemaschine zur Verfügung.
Rauchfreies Spital
Im Spital Zweisimmen herrscht Rauchverbot. Wir weisen Sie darauf hin, dass es aufgrund feuerpolizeilicher Auflagen nicht erlaubt ist, auf den Balkonen oder in anderen Räumen zu rauchen.
Austritt aus dem Spital Zweisimmen
Wir sorgen dafür, dass Sie bei Ihrem Austritt über alle notwendigen Unterlagen und Informationen verfügen, damit Sie mit einem guten Gefühl nach Hause gehen können.
Austrittsplanung
Sie werden in die frühzeitige Austrittsplanung miteinbezogen. Der Austrittsprozess, insbesondere wenn Anschlusslösungen gesucht werden, wird von der Pflege begleitet. Der genaue Austrittstermin wird durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt und das Betreuungsteam festgelegt.
Austrittstag
Der Zeitpunkt der Entlassung ist in der Regel vormittags. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen und Informationen sowie die von zuhause mitgebrachten Medikamente. Bitte melden Sie sich im Stationsbüro beim zuständigen Pflegepersonal, bevor Sie nach Hause gehen.
Denken Sie daran, die Telefonkarte an der Loge beim Haupteingang abzugeben.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Teilen Sie uns hier mit, wie Sie Ihren Spitalaufenthalt erlebt haben.
Ihre Rechte und Pflichten
Uns ist sehr daran gelegen, dass Ihr Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich ist und Sie bestmöglich informiert sind. Die nachfolgenden Kapitel informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten.
Anspruch auf Information und Aufklärung
Damit Sie wissen wer Sie behandelt und betreut, tragen alle unsere Mitarbeitenden ein Namensschild.
Ihr Behandlungsteam ist verpflichtet, Sie umfassend und verständlich über Ihren Gesundheitszustand, Ihre Krankheit, die geplanten Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungsmöglichkeiten sowie den voraussichtlichen Behandlungsverlauf und die damit verbundenen Vor- und Nachteile zu informieren.
Recht auf Selbstbestimmung
Medizinische Eingriffe, Untersuchungen und Behandlungen dürfen nur mit Ihrer Zustimmung vorgenommen werden. Sie selbst entscheiden in Kenntnis der Umstände und der ärztlichen Empfehlung, ob Sie sich einem Eingriff unterziehen wollen oder nicht. Vorbehalten bleiben einzig Situationen, die sofortiges Handeln erfordern, zum Beispiel lebensrettende Massnahmen (siehe Patientenverfügung Reanimationsmassnahmen). Unsere Mitarbeitenden handeln nach bestem Wissen unter Berücksichtigung des mutmasslichen Willens der Patienten. Falls Sie das Spital entgegen dem ärztlichen Rat und nach erfolgter Aufklärung über die Risiken und möglichen Folgen verlassen möchten, so erfolgt dies auf Ihre eigene Verantwortung. Sie werden aufgefordert, diesen Entscheid schriftlich zu bestätigen. Wenn Sie die Unterschrift verweigern, wird dies in Ihrer Krankengeschichte vermerkt.
Einsicht in die Krankengeschichte
Sie haben das Recht, Einsicht in Ihre Behandlungsunterlagen zu nehmen, wenn Ihnen Information und Aufklärung nicht genügen. Zudem haben Sie das Recht auf eine Kopie derselben, sofern keine schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen. Die Behandlungsdokumentationen werden mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt.
Schweigepflicht und Datenschutz
Das gesamte Spitalpersonal ist an das Berufsgeheimnis gebunden und untersteht der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Angaben, die Sie zu Ihrer Person, Familie oder Krankheit machen, werden von unseren Mitarbeitenden vertraulich behandelt. Vorbehalten ist die Entbindung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen.
Wir gehen davon aus, dass Sie einverstanden sind, wenn wir Ihre nächsten Angehörigen oder nahestehenden Bezugspersonen über Ihren Zustand informieren. Zudem werden wir den Sie behandelnden Ärztinnen und Ärzten ausserhalb des Spitals die notwendigen medizinischen Auskünfte zukommen lassen beziehungsweise solche gegebenenfalls einholen. Falls Sie das nicht wünschen, werden wir dies berücksichtigen.
Ebenso werden wir auf Verlangen die gesetzlich vorgeschriebenen Auskünfte an die Vertrauensärzte Ihrer Versicherung erteilen. Betreffend Weitergabe von medizinischen Daten für die bundesamtlich verlangten statistischen Erhebungen verweisen wir auf die Auflagen des Bundesamtes für Statistik.
Pflichten
Als Patient haben Sie nach Möglichkeit zu einem erfolgreichen Verlauf der Behandlung beizutragen. Insbesondere sollten Sie sich an die Weisungen des Personals halten, zu einer klaren gegenseitigen Information beitragen und die behandelnden Ärzte über bereits getroffene Massnahmen und Ihre Vorstellung zur Behandlung informieren. Wir bitten Sie, auch auf die Bedürfnisse Ihrer Mitpatientinnen und -patienten sowie des Personals Rücksicht zu nehmen und sich an die Hausordnung zu halten.
Organspende
Ohne ausdrückliche Einwilligung von Ihnen selbst oder Ihren Angehörigen ist eine Organ- und/oder Gewebeentnahme nicht möglich. Falls Sie einen Organspendeausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit.
Obduktion
Eine Obduktion im Falle Ihres Todes erfolgt nur, wenn Sie zu Lebzeiten oder Ihre nächsten Angehörigen ausdrücklich zustimmen. Vorbehalten bleiben in speziellen Situationen zwingende, gesetzliche Obduktionsgründe.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Wir legen Wert darauf, uns kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Wenn Sie mit Ihrer Behandlung, der Pflege oder anderen Dienstleistungen nicht zufrieden sind oder waren, so wenden Sie sich an eine Person Ihres Betreuungsteams. Zudem haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Eindrücke, Lob, Kritik oder Anregungen zur Weiterentwicklung der Behandlung und Betreuung unserer Patienten mitzuteilen.
Wir weisen an dieser Stelle zudem auf die unentgeltliche Ombudsstelle für das Spitalwesen des Kantons Bern hin. Hier können Sie allfällige Beanstandungen im Zusammenhang mit Ihrem Spitalaufenthalt an eine neutrale Stelle richten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Datenerfassung zur Qualitätsentwicklung
Das fortwährende Überprüfen und Weiterentwickeln unserer Qualität in der Behandlung und Betreuung aller Patienten hat für uns einen äusserst hohen Stellenwert und wird vom Gesetzgeber sowie von allen weiteren Anspruchsgruppen gefordert und erwartet. In Qualitätsverträgen zwischen den Versicherern und Leistungserbringern sind die unterschiedlichsten Qualitätsmessungen verpflichtend festgehalten. Die geforderten Daten werden durch die Spital STS AG ausschliesslich in anonymisierter Form weitergegeben.
Wichtig für Sie: Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass wir Ihre Daten anonymisiert für Qualitätsentwicklungsmassnahmen weitergeben, teilen Sie uns das mit. Auf der Seite des Qualitätsmanagements finden Sie die Kontaktangaben und weitere Informationen zur Qualitätssicherung und -weiterentwicklung der Spital STS AG.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr urteilsfähig respektive nicht mehr in der Lage sind, sich selber dazu zu äussern.
Patientenverfügung
Das Ausfüllen einer Patientenverfügung ist freiwillig und kann nur durch Sie selber erfolgen. In einer Patientenverfügung können Sie eine Vertrauensperson Ihrer Wahl zur Vertretung in medizinischen Fragen einsetzen.
Eine Verfügung unterstützt Sie, Ihre Bedürfnisse und Wünsche klarer zu erkennen und diese festzuhalten. Sie hilft ebenfalls Ihren Vertrauenspersonen und Angehörigen sowie dem Behandlungsteam Ihren Willen bezüglich medizinischen Behandlungsmassnahmen zu kennen. Erstellen Sie die Patientenverfügung ohne zeitlichen Druck und nach reiflicher Überlegung, so wie es für Sie stimmt. Besprechen Sie die Verfügung und Ihre Fragen nach Möglichkeit mit Ihren Angehörigen und Vertrauenspersonen sowie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt respektive anderen Fachpersonen. Die Patientenverfügung ist für das Behandlungsteam verbindlich.
Die Vorlage der Patientenverfügung der Spital STS AG können Sie hier herunterladen und ausfüllen (bitte zuerst auf Ihrem Computer speichern und dann als PDF öffnen und bearbeiten). Sie können aber auch Vorlagen anderer Organisationen wie z. B. diejenigen der FMH benützen.
Falls Sie keine Patientenverfügung erstellt haben, können Sie jederzeit eine auskunftsberechtigte Vertrauensperson benennen. Diese Vertrauensperson wird vom Behandlungsteam miteinbezogen, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu Behandlungsentscheiden zu äussern.
Urteilsunfähige Patientinnen und Patienten
Die Urteilsfähigkeit muss im Einzelfall aufgrund der Umstände beurteilt werden. Soweit möglich wird auch eine urteilsunfähige Person in die Entscheidungsfindung einbezogen. Bei nicht urteilsfähigen Patientinnen und Patienten steht der in der Patientenverfügung bezeichneten Vertrauensperson die Entscheidungsbefugnis zu. Gibt es keine Patientenverfügung oder ist keine Vertrauensperson benannt, wird die gesetzliche Vertretung gemäss den Vorschriften des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts beigezogen.
Reanimationsmassnahmen
Bei einem unerwarteten Herzkreislaufstillstand werden grundsätzlich Reanimationsmassnahmen eingeleitet, es sei denn, Sie haben vorher im Gespräch mit dem behandelnden Ärzte- respektive Pflegeteam etwas anderes vereinbart. Wünschen Sie keine Reanimationsmassnahmen, sollten Sie das Gespräch mit dem zuständigen Arzt suchen.
Aufbewahrungsort und Aktualisierung
Teilen Sie Ihren Angehörigen, Ihrer Vertrauensperson und ihrem Arzt mit, wo Sie die Patientenverfügung aufbewahrt haben. Idealerweise geben Sie Ihrer Vertrauensperson und Ihrem Hausarzt eine Kopie der Verfügung. Der Aufbewahrungsort kann auch auf der Versichertenkarte eingetragen werden.
Die Patientenverfügung sollte in regelmässigen Abständen überprüft werden, ob der darin ausgedrückte Wille noch aktuell ist. Bestätigen Sie die Überprüfung und evtl. Anpassungen einfach mit Datum und Ihrer Unterschrift.